Promotion
Nach dem Staatsexamen, Magister oder Master kann mit einer Promotion der Doktorgrad im Fach "Slavische Philologie" mit der Fachrichtung "Slavische Literaturwissenschaft" oder "Slavische Sprachwissenschaft" erworben werden. Wer promotionsberechtigt ist, regelt die Promotionsordnung.
Im Zentrum des Promotionsstudiums steht die selbständige Erstellung einer umfangreichen wissenschaftlichen Forschungsarbeit (Dissertation), die veröffentlicht werden muss. Den Abschluss des Promotionsstudiums, das in etwa drei Jahre dauert, bildet eine sog. „Disputation“, in der der Promovend seine Doktorarbeit öffentlich vorstellt und sich einer Fachdiskussion mit Lehrenden der Universität stellt.
Als Betreuerin bzw. Betreuer von Doktorarbeiten im Fach Slavische Philologie an der LMU kommen folgende Lehrende in Frage:
- Prof. Dr. Barbara Sonnenhauser (Slavische Sprachwissenschaft)
- Prof. Dr. Riccardo Nicolosi (Slavische Literaturwissenschaft)
- Jun.-Prof. Dr. Svetlana Efimova (Slavische Literaturwissenschaft)
Das Promotionsstudium kann als "Individualpromotion" oder in "strukturierten Promotionsprogrammen" absolviert werden. Mehr Informationen dazu finden Sie unter „Das Promotionsstudium an der LMU“
Die Münchner Slavistik ist zurzeit an folgenden strukturierten Promotionsprogrammen beteiligt:
- Graduate School Language & Literature Munich - Graduiertenschule Sprache & Literatur München
- DFG-Graduiertenkolleg "Funktionen des Literarischen in Prozessen der Globalisierung"
- The International Doctoral Program "MIMESIS"
Promotionsordnungen
Am 01.10.2016 ist die neue Promotionsordnung (2016) der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Institut für Slavische Philologie in Kraft getreten. Auf der Homepage des Prüfungsamts für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) finden Sie alle wichtigen Informationen, u.a. den Text der Promotionsordnung 2016 und Formulare.
Wer seine Promotion bereits vor dem 01. Oktober 2016 begonnen hat (Prüfungsordnung 2005), kann wählen, ob sie bzw. er in der bisherigen oder in der neu in Kraft getretenen Ordnung abschließen möchte. Für diese Entscheidung ist eine Frist von einem Jahr (bis 30.09.2017) vorgesehen.
Bei allen Fragen zur Promotion melden Sie sich bitte beim PAGS.
Ansprechpartnerin: Frau Melanie Müller